Das Aufenthaltserlaubnisverfahren für Ausländer in der Türkischen Republik Nordzypern ist eines der merkwürdigsten und am meisten erforschten Themen. Heute können Ausländer, die eine Immobilie in Nordzypern besitzen, für die ersten drei Jahre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wenn die Eigentumsurkunde des unbeweglichen Wohnsitzes auf den eigenen Namen lautet, ist es im nächsten Verfahren möglich, eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre zu erhalten. Aus diesem Grund ist der Besitz einer Immobilie für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, sehr vorteilhaft.
Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die unbewegliches Eigentum in Nordzypern besitzen
Ausländer, die Immobilien in Nordzypern besitzen, sollten die diesbezüglichen Kriterien kennen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, und entsprechend handeln. Die Kriterien, die an dieser Stelle berücksichtigt werden, sind wie folgt:
- Zunächst einmal muss die Person einen Wohnsitz haben, in dem sie sich in Nordzypern aufhalten kann, und dieser Wohnsitz muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
- In einigen Fällen kann die Eigentumsurkunde desselben Wohnsitzes in mehr als einen Anteil aufgeteilt werden. Hat eine Person, die einen der Anteile an einem solchen Haus besitzt, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, so wird einem anderen Anteilseigner desselben Hauses eine Kurzaufenthaltserlaubnis für dasselbe Haus nicht erteilt.
- Wird die Immobilie vertragsgemäß erworben, muss mindestens ein Drittel des Kaufpreises gezahlt werden, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass beim zuständigen Ministerium ein Antrag auf eine Immobilienkaufgenehmigung gestellt wurde.
- Wenn die Eigentumsurkunde des unbeweglichen Vermögens auf den Namen der Person lautet, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchte, muss das monatliche Einkommen der Person mindestens drei Mindestlöhne betragen. Wurde die Immobilie jedoch mit Vertrag erworben und laufen die Zahlungen noch, muss das Einkommen neben der monatlichen Ratenhöhe im Vertrag mindestens drei Mindestlöhne pro Monat betragen.
Wie läuft das Antragsverfahren für die Aufenthaltserlaubnis ab?
Um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, dass die Aufenthaltsanträge auf möglichst korrekte Weise gestellt werden. An dieser Stelle sollte bekannt sein, wie das Verfahren zur Beantragung des Aufenthaltstitels Schritt für Schritt abläuft. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis werden bei der Bezirkspolizeidirektion gestellt, die für die Wohnanschrift der antragstellenden Person zuständig ist. Zu Beginn der zu berücksichtigenden Faktoren für die Beantragung bei der Einwanderungsbehörde in der zuständigen Institution sollte auf die Visumdauer geachtet werden, die die Person bei der Einreise in die Türkische Republik Nordzypern erhalten hat. Anträge müssen spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Beginn dieser Frist gestellt werden.
Neben der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis muss auch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. In diesem Stadium müssen die erforderlichen Verfahren frühestens sechzig Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung und spätestens zwanzig Tage vorher durchgeführt werden.
Jeder Genehmigungsantrag wird zunächst von der Einwanderungsbehörde bewertet und geprüft, die der Bezirkspolizeibehörde angegliedert ist. Über die Berechtigung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird entschieden und der Bescheid einschließlich der begründeten Stellungnahme spätestens innerhalb von zehn Tagen der zuständigen Dienststelle zugestellt. Für den Fall, dass der beim Fachbereich eingereichte Antrag positiv ist und keine weitere Prüfung erforderlich ist, wird dem Antragsteller zum festgelegten Stichtag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Während des Bewerbungsverfahrens muss der Gesundheitsbericht innerhalb von dreißig Tagen ab Bewerbungsdatum bei der zuständigen Institution eingereicht werden. Andernfalls erhält die Person, deren Antrag abgelehnt wurde, eine SMS und wird darüber informiert, dass die Person Nordzypern innerhalb von fünf Tagen verlassen muss. Wenn der Antragsteller das Land während dieses Verfahrens nicht verlässt, gilt er nach dem fünften Tag als ohne behördliche Genehmigung im Land. Dies hat die Verhängung von gesetzlich vorgeschriebenen Bußgeldern zur Folge.
Die für eine Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Angaben und Unterlagen können je nach Art der Aufenthaltserlaubnis variieren. Um alle Details zu sehen, können Sie die Website der entsprechenden Institution durchsuchen. Wenn die Institution in Zukunft eine Online-Bewerbung über ihre offizielle Website zulässt, können Bewerbungsverfahren auf diesem Weg durchgeführt werden.