Die Zahl der Personen, die eine Immobilie auf Zypern besitzen möchten, die zu jeder Jahreszeit, insbesondere in den Sommerferien, sowohl einheimische als auch ausländische Touristen beherbergt, ist ziemlich hoch. Eines der merkwürdigsten Probleme für diejenigen, die planen, Immobilien in Nordzypern zu kaufen, das es geschafft hat, zu den beliebtesten Orten für Immobilieninvestitionen zu gehören, sind die Details zur Eigentumsübertragung in Zypern. Insbesondere die Hauptsteuern, die auf die Transfertransaktionen anzuwenden sind, werden häufig recherchiert.
Nach Übertragung der Eigentumsurkunde fällige Steuern
Die nach der Übertragung der Eigentumsurkunde in Zypern erhobenen Steuern können wie folgt aufgelistet werden:
- Ablöse
- MwSt
- Quellensteuer
Während die Umschreibungsgebühr an das Grundbuchamt abgeführt wird, wird die Umsatzsteuer an das Finanzamt bzw. den Verkäufer abgeführt. Zu diesem Zeitpunkt muss die Transaktion natürlich umsatzsteuerpflichtig sein. Andernfalls erfolgt diese Zahlung nicht. Auch die Quellensteuer, also die Verkäufersteuer, wird an das Finanzamt abgeführt. Während der Käufer die Abtretungsgebühr zahlt, zahlt der Verkäufer die Wertsteigerungssteuer. Wenn die Übertragung umsatzsteuerpflichtig ist, wird im Kaufvertrag angegeben, welche Partei die Zahlung leistet.
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Ablöse:
Bei Übertragung der Eigentumsurkunde werden 6 % des geschätzten Wertes der Immobilie als Übertragungsgebühr gezahlt. Ausnahmsweise hat aber jeder die Möglichkeit, diese Steuer auf 3% zu senken. Heute muss jeder Ausländer beim Kauf einer Immobilie die folgenden Überweisungsgebühren tragen.
- 3% der ersten Immobilien
- 9% der zweiten Immobilien
- 10% der dritten Immobilien
Diese Prozentsätze gelten ab dem 29. August 2018 für 6 Monate. In diesem Wissen müssen Sie handeln. Zusätzlich wird bei der Zahlung der Ablösesumme ein kleiner kommunaler Beitrag gezahlt. Dieser Beitrag entspricht 1 % der Ablösesumme.
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Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer, die mit 5 % des Verkaufspreises oder des Schätzwertes festgesetzt wird, fällt nur an, wenn der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist. Darüber hinaus wird die Mehrwertsteuer nicht erst vor der Übertragung der Eigentumsurkunde gezahlt. Je nach Wunsch des Verkäufers kann die Zahlung auch während der Verfügungsübergabe über das betreffende Grundstück erfolgen. Wenn die Mehrwertsteuer vor der Übertragung der Eigentumsurkunde bezahlt wurde, muss sichergestellt werden, dass der Mehrwertsteuerbeleg und die Rechnung eingegangen sind. Denn um nachzuweisen, dass diese Zahlungen erfolgt sind, müssen Quittung und Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden. Daher ist es wichtig, dass die relevanten Dokumente zuverlässig aufbewahrt werden.
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Quellensteuer:
Quellensteuer, eine andere Steuerart, fällt an, wenn der Verkäufer als professioneller Verkäufer eingestuft wird. Wenn der Verkäufer diese Tätigkeit beruflich ausübt, fallen 4 % Mehrwertsteuer an. Hat der Verkäufer jedoch kein Interesse am Immobiliengeschäft und verkauft diese Immobilie als Privatperson, kann einmalig von dem Recht auf Steuerbefreiung Gebrauch gemacht werden. Wurde von diesem Recht bisher kein Gebrauch gemacht, wird die Quellensteuer mit 2,8 % festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollte das Land für dieses Recht, das jede Person einmal nutzen kann, 1 Morgen nicht überschreiten. Daher wird keine Quellensteuer erhoben. Es ist zu beachten, dass professionelle Verkäufer von diesem Recht nicht profitieren können. Zudem werden alle Quellensteuersätze durch Überrechnung auf den Schätzwert ermittelt. Diese Gebühr wird mit der Übertragung der Eigentumsurkunde bezahlt.